Stellungnahme zum Feedback vom 22.06.2023

Sehr geehrte Frau Ewerhardt,


wir nehmen Bezug auf die von Ihnen übermittelte E-Mail vom 22.06.2023 um 19.18 Uhr in der Sie die Versorgung Ihrer Mutter in unserer Pflegeeinrichtung in Swisttal-Buschhoven monieren.
Wir danken Ihnen weiterhin für Ihre Offenheit, uns bei Auffälligkeiten, die Sie vor Ort wahrnehmen, zu informieren.
Wie gewohnt finden Sie Ihre Feststellungen in Kursivschrift unten aufgeführt, unsere Antwort jeweils darunter.

„Am heutigen Tage besuchten Herr Palm und ich meine Mutter, Eleonore Ewerhardt, gegen 16.45 Uhr auf ihrem Zimmer. Sie erzählte uns sehr aufgeregt, dass ein Mann gekommen sei, der ihr Stützstrümpfe verkaufen wolle. Sie habe mehrmals Nein gesagt, sie wolle keine Stützstrümpfe. Der Mann (Sanitätshaus???) habe es ignoriert und ihre Beine ausgemessen. Auf unsere Frage, wie dies ihrer Meinung nach geschehen sein könnte, meinte sie, eine Schwester habe gesagt, sie habe Wasser in den Beinen und brauche diese Strümpfe.“ (Anmerkung Stella Vitalis: am 22.06.2023)

Unsere Überprüfung hat ergeben, dass am 17.06.2023 die Praxis Dr. Lammel aufgrund von geschwollenen Beinen angeschrieben wurde und seitens der Einrichtung um ein Rezept für Kompressionsstrümpfe gebeten wurde. Dieses Rezept wurde durch die Praxis ausgestellt.
Wie jeden Donnerstag kam auch am 22.06.2023 Herr K. vom Sanitätshaus Riese in die Einrichtung, mit einem Rezept für die Kompressionsstrümpfe Ihrer Mutter. Die Besuche finden regelmäßig und wöchentlich durch Herrn K. statt, er widmet sich dann allen Bewohner:innen mit Verordnungen für das Sanitätshaus.
Herr K. wurde von der Pflegefachkraft Hr. L. von der Zeitarbeitsfirma We.care.pro beim Besuch der Bewohnerin begleitet. Frau Ewerhardt war nach Aussage von Herrn L. zuerst etwas irritiert, da sie verstanden hatte, dass man ihr jetzt Stümpfe anziehen wolle. Nachdem Hr. L. ihr erklärt hatte, dass es wegen der geschwollenen Beine sei und daher zunächst die Beine vermessen werden, war Frau Ewerhardt nach Aussage der Pflegefachkraft damit einverstanden. Eine Handlung gegen den Willen der Bewohnerin, gab es nach seiner Aussage nicht.


„Wir baten die Pflegefachkraft Christina um genauere Informationen. Sie teilte uns mit, man habe sie bei der Übergabe nicht darüber informiert und sie wisse von nichts.
Schon in früheren Beschwerden haben wir immer wieder darauf hingewiesen, dass angesprochene Pfleger uns keine Auskünfte erteilen können, weil sie bei der Übergabe wesentliche Informationen zur aktuellen Situation der Bewohner nicht erhalten hätten.
Auf Angehörigen-Abenden wurde uns auf Nachfrage seitens der EL versichert, dass es Übergabe-Gespräche gäbe und die übernehmende PFK immer genauestens informiert sei, welche Besonderheiten bei den Bewohnern vorlägen. Leider scheint dies wiederholt nicht der Fall zu sein.“


Wir stimmen zu, dass die Angehörigenkommunikation und das Beratungsgespräch in diesem Fall versäumt wurden. Durch Herrn Damm als Regionalleitung wird das Thema Angehörigenkommunikation in der kommenden Woche intensiv mit allen Wohnbereichen besprochen. Durch die aufmerksamen Pflegekräfte vor Ort wollten wir schnell reagieren, um potentiell eintretende Schäden bei Ihrer Mutter durch starke Ödeme zu vermeiden. Die Kommunikation mit den Angehörigen wird zukünftig vor weiteren Maßnahmen die durch die Einrichtung eingeleitet werden forciert.


„Sollten wir in nächster Zeit feststellen, dass meine Mutter Stützstrümpfe trägt, behalte ich mir vor, Anzeige zu erstatten.“


Wir handeln stets nach dem Willen unserer Bewohnerinnen und Bewohner. Auch dementiell veränderte oder anderweitig kognitiv eingeschränkte Bewohner:innen werden bei uns nicht zum Tragen von Stützstrümpfen oder anderen Hilfsmitteln gezwungen.
Bei der angeordneten Maßnahme handelt es sich um die Meinung und Verordnung eines Facharztes, der zum gesundheitlichen Wohl Ihrer Mutter handelt.
Nach einem zeitnah zu vereinbarenden Beratungsgespräch bezüglich der Notwendigkeit von Stützstrümpfen können wir uns über die weitere Vorgehensweise gerne austauschen.
Zukünftig werden wir bei Feststellungen zur Veränderung des Gesundheitszustandes Ihrer Mutter unmittelbar mit Ihnen als Angehörigen Kontakt aufnehmen und Sie informieren. Es obliegt Ihnen, dann weitere Maßnahmen und Schritte einzuleiten. Diese Vorgehensweise werden wir entsprechend dokumentieren.


Mit freundlichen Grüßen

Axel Hölzer
Geschäftsführung

Maximilian Klösges
Leitung Zentrales Qualitätsmanagement


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